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Der Bericht von Frau Bauer über die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, behandelt im Wesentlichen die Frage, ob selbständige LKW-Fahrer auch in den Regelungsbereich der Richtlinie miteinbezogen werden sollen oder nicht.
Diese stellt im Verhältnis zur allgemeinen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG eine lex specialis dar. Diese Sonderregelung ist zum Schutz von unselbständig Erwerbstätigen durchaus sinnvoll. Ihr sind daher alle angestellten Fahrer, sowie die Scheinselbständigen unterworfen, was besonders wichtig ist, um Missbrauch zu vermeiden. Es wäre aber kontraproduktiv, sie auch auf alle selbständig Erwerbstätigen auszuweiten. Dies würde zu einer massiven Benachteiligung der kleineren und mittleren Fuhrunternehmer führen, da diese ja auch die Belade- und Entladetätigkeiten selbst durchführen müssen. Dazu kommt noch die Büroarbeit, was in Summe zu einer wesentlichen Einschränkung der Fahrzeit für selbständige Fahrer führen und sie stark benachteiligen würde. Mir sind aber gerade die Klein- und Mittelbetriebe, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, besonders wichtig. Das Argument, wonach LKW-Fahrer nun an die 86 Stunden pro Woche arbeiten müssten und übermüdet auf den Autobahnen unterwegs sind, ist völlig unzutreffend, da die Fahrzeit ja weiterhin durch die Richtlinie 561/2006 auf 56 Stunden limitiert wird. Ich habe mich daher für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen.
EU-Parlaments-Homepage bestätigt:
Andreas Mölzer ist der fleißigste österreichische EU-Parlamentarier
7. Legislaturperiode (ab 14. Juli 2009)
Stand: 8. Juni 2010
Quelle: europarl.europa.eu
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Leistungsbilanz von Andreas Mölzer
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