ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Islamischer Religionsunterricht



Schriftliche Anfrage von Andreas Mölzer vom 5. Jänner 2009 an die EU-Kommission zu Islamischen Religionsunterricht

Bislang gestaltet sich der „interkulturelle Dialog“ eher so, dass man der islamischen Bevölkerung entgegen kommt (Religionsunterricht, Moscheenbauten…), umgekehrt aber wenig Bereitschaft zur Toleranz herrscht. In Österreich werden Muslime entsprechend dem Prinzip der Religionsfreiheit von staatlich bezahlten Islam-Lehrern unterrichtet. Eine Studie, der zufolge jeder fünfte der befragten islamischen Schullehrer Demokratie als nicht mit dem Islam vereinbar ablehnt, sorgt nun für großen Wirbel. Mehr als acht Prozent der Islam-Lehrer meinten, es sei „verständlich“, wenn Gewalt zur Verbreitung des Islams angewendet wird. Über 28 Prozent der Befragten sahen einen Widerspruch darin, Europäer und Muslim zu sein. 44 Prozent meinten, sie müssten ihre „Schüler befähigen, zu erkennen, dass sie, weil sie Muslime sind, besser als ihre Mitschüler sind“ und beinahe jeder Dritte hielt eine Integration der Muslime in Österreich als „nicht möglich, ohne die islamische Identität zu verlieren“. 

In einer ersten Reaktion auf die Studie lehnte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich jegliche Verantwortung ab. Er war der Ansicht, dass er nichts damit zu tun habe, es sich um Privatmeinungen handle. Da die Islam-Lehrer aber wichtige Multiplikatoren unter den österreichischen Muslimen sind, ist es wichtig, dass sie sich den Zielen des öffentlichen Schulwesens (Erziehung zu Demokratie und Toleranz) verpflichten. Vor einiger Zeit sind bereits islamische Schulbücher aufgetaucht, die in die gleiche Kerbe schlagen und zu Frauenfeindlichkeit und ähnlichem ausrufen. Auch die Freiheit der Religionsausübung muss Grenzen haben. Die EU scheint sich ja langsam darauf zu besinnen und versucht etwa gegen Hassprediger in Moscheen vorzugehen.

  1. Ist angesichts dieser schockierenden Studienergebnisse eine diesbezüglich EU-weite Untersuchung des Islam-Unterrichts bzw. der islamischen Religionsbücher geplant?
  2. Sind seitens der EU Qualitätskriterien oder ähnliches für den islamischen Religionsunterricht geplant?
  3. Gibt es Schätzungen, wie viele der in der EU lebenden Muslime mit radikal-islamischem Gedankengut sympathisieren?
  4. Was gedenkt die EU zu unternehmen, damit auch muslimische Mitbürger die hehren EU-Werte Demokratie und Toleranz zu schätzen lernen?

 

E-0861/09DE
E-0974/09DE
Antwort von Herrn Figel'
im Namen der Kommission
(30.3.2009)


Gemäß Artikel 149 EG-Vertrag liegt die Verantwortung für die Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Bildungssysteme bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat entscheidet somit selbst über die Regelungen und Strategien für den Religionsunterricht an den Schulen. Der Kommission ist die Bedeutung des durch den Herrn Abgeordneten vorgebrachten Themas zwar durchaus bewusst, sie verfügt jedoch nicht über die notwendigen Befugnisse, um eine Untersuchung über islamischen Religionsunterricht und/oder islamische Religionsbücher zu führen bzw. um die Festlegung von Qualitätskriterien oder Regeln für den islamischen Religionsunterricht anzustoßen.

Abgesehen von Ergebnissen verschiedener Meinungsumfragen , die jedoch für eine erschöpfende Antwort zu unterschiedlich und zu sporadisch sind, liegen der Kommission keine Schätzungen über die Anzahl der Muslime vor, die in der EU leben und radikal-islamistische Ansichten vertreten. Die Ergebnisse der Meinungsumfragen zeigen jedoch, dass die überwiegende Mehrheit der in der EU lebenden Muslime keine extremistischen Ansichten vertritt. Die Kommission spricht sich somit deutlich gegen jeglichen Versuch der Stigmatisierung muslimischer Gemeinschaften aus. Weiters toleriert sie weder Gewalt noch Hass und lehnt jegliche Form von Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit ab, ganz gleich gegen welche religiöse oder ethnische Gruppe sich diese richtet (siehe zum Beispiel den kürzlich angenommenen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die Richtlinien 2000/43/EG  und 2000/78/EG  des Rates, die auf Grundlage des Artikels 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft angenommen wurden). Die Kommission verurteilt auch deutlich jede Form von gewalttätigem Extremismus und setzt sich für ein Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und Toleranz ein.

Die Kommission trug zur Formulierung der Strategie des Rates und des Aktionsplans zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus bei, indem sie die am 21. September 2005 angenommene Mitteilung Rekrutierung von Terroristen: Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft  vorlegte. Neben anderen Aktivitäten, wie der Organisation von Konferenzen und einer Expertengruppe, hat die Kommission im Rahmen des Aktionsplans vier Vergleichsstudien auf Basis von Feldarbeit und Fallstudien  in Auftrag gegeben, mit denen das Problem der zu Terrorismus führenden Radikalisierung eingehend untersucht werden soll.

Im Bereich Integration legte die Kommission eine gemeinsame Integrationsagenda  vor, nachdem der Rat die Schaffung eines europäischen Rahmens für Integration angeregt hatte. Ausgangspunkt für diesen Rahmen waren die Gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von Einwanderern, die vom Rat (Justiz und Inneres) im Jahr 2004 festgelegt worden waren. Diese Gemeinsamen Grundprinzipien bieten eine Orientierungshilfe für jene Zielsetzungen und Schlüsselbereiche, bei denen Handlungsbedarf zur Förderung erfolgreicher Integration besteht. Dabei wird betont, dass die Integration ein wechselseitiger Prozess der Anpassung ist, an dem sowohl Immigranten als auch Staatsangehörige gemeinsam arbeiten müssen. Unter Punkt 8 der Gemeinsamen Grundprinzipien wird zur Achtung der Vielfalt der Kulturen und der freien Religionsausübung innerhalb des europäischen und einzelstaatlichen Rechtsrahmens aufgerufen. Die praktische Umsetzung wird von Land zu Land, sogar von Region zu Region, variieren und reflektiert somit die Unterschiede der jeweiligen Gegebenheiten und der kulturellen Traditionen.

Im Bereich Bildung unterstützt die Kommission die Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen  aus dem Jahr 2006, die als Teil der „Bürgerkompetenz“ die Notwendigkeit unterstreicht, die grundlegenden Konzepte der Demokratie, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, Staatsbürgerschaft und Bürgerrechte zu verstehen. In der Empfehlung wird dazu aufgerufen, Fähigkeiten für eine konstruktive Teilnahme an der Gesellschaft zu entwickeln und eine positive Einstellung im Hinblick auf die Achtung der gemeinsamen europäischen Werte zu finden. Diese gemeinsamen Werte umfassen unter anderem die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie sowie Toleranz und Respekt gegenüber anderen Völkern und Kulturen. Die Kommission unterstützt die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung und das Programm für lebenslanges Lernen , zu dem auch das Einzelprogramm „Comenius“ zählt. Dieses Einzelprogramm zielt unter anderem auf Folgendes ab: Förderung von Bemühungen zur Verbesserung der Qualität der Schulbildung, Wissensvermittlung und Entwicklung von Verständnis bei Jugendlichen sowie und Unterstützung junger Menschen beim Erwerb der lebensnotwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für ihre persönliche Entfaltung und eine aktive europäische Bürgerschaft.

EU-Parlaments-Homepage bestätigt:
Andreas Mölzer ist der fleißigste österreichische EU-Parlamentarier
7. Legislaturperiode (ab 14. Juli 2009)
Stand: 8. Juni 2010
Quelle: europarl.europa.eu



Siehe auch:
Leistungsbilanz von Andreas Mölzer
Redestatistik
Statistik der parl. Erklärungen