Schriftliche Erklärung von Andreas Mölzer eingereicht am 15. Jänner 2010 über den Einsatz von Körperscannern
Das Europäische Parlament,
(– unter Hinweis auf ...,)
– gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,
weist darauf hin, dass nach Pannen bei Sicherheitskontrollen und US-Geheimdiensten die erneute Diskussion über Nacktscanner ausgebrochen ist
- in der Erwägung, dass die gesundheitlichen Scan-Folgewirkungen nicht erforscht sind und Durchleuchten bis auf die Haut jedenfalls Persönlichkeitsrechte verletzt
- gibt zu bedenken, dass radikaler Islamismus und Terrorbedrohung Hand in Hand gehen und dass Scannen Muslime unter Umständen in der Ehre kränkt, was schwerwiegende Konsequenzen für die öffentlichen Sicherheit nach sich ziehen könnte
- unter Hinweis darauf, dass verfehlte Nahostpolitik und Altlasten der Bush-Regierung(en) die USA zur Hauptzielscheibe des internationalen Terrorismus gemacht haben
- mit der Feststellung, dass von einer Milliarden teuren EU-weit flächendeckenden Einführung primär US-Firmen profitieren würden
- Vertritt die Auffassung, dass bei dieser Technologie ernste Zweifel am Nutzen, der Machbarkeit und der Vereinbarkeit mit Persönlichkeitsrechten bestehen.
- Fordert, die Mitgliedstaaten dazu auf, auf den Einsatz von Körperscannern zu verzichten, solange deren eindeutiger Nutzen und Grundrechtsschutz nicht gegeben sind und stattdessen die Qualität vorhandener Maßnahmen zu verbessern.
- Beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit dem Namen des Unterzeichners den Parlamenten den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Rat zu übermitteln.