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Nach wie vor ist der Bericht über die Türkei kein Fortschrittsbericht, sondern ein Mängelbericht. Da verlangt die EU, dass die Türkei mehr für die Rechte der Minderheiten unternimmt, aber statt die Kurdenfrage wie angekündigt zu lösen, wird man die Kurdenpartei DTP verbieten. Das vierte Jahr in Folge hat Ankara das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen nicht umgesetzt, fordert aber über seine Botschafter die großen EU-Mitgliedstaaten auf, das Zypernproblem zu lösen. Die heißersehnten Verhandlungen auf der Mittelmeerinsel sind schon gar kein Grund zum Jubeln, denn der jüngste türkisch-zypriotische Vorschlag widerspricht in einigen Punkten dem bisherigen Konsens, so dass es sich eher um einen Rückschritt handelt.
Soviel zu den von der spanischen Ratspräsidentschaft angekündigten zu erwartenden positiven Ergebnissen. Die Türkei ist nun einmal weder geopolitisch noch geistig-kulturell ein Teil Europas. Menschenrechte, Minderheitenrechte und Völkerrecht sind nach wie vor Fremdworte. Die einzige ehrliche Antwort, die dem Willen der EU-Bürger entsprechen würde, wäre ein endgültiger Stopp der Beitrittsverhandlungen und das Anstreben einer privilegierten Partnerschaft.
Der Vertrag von Lissabon soll die Europäische Union stärken und damit naturgemäß zuallererst die Europäische Kommission und auch unser Parlament. Grotesk ist es da allerdings, dass man dessen ungeachtet eher politisch schwache Repräsentanten an die Spitze der EU-Institutionen stellt. Politische Beobachter sind sich darüber einig, dass die neue Kommission keine wirklichen politischen Schwergewichte enthält.
Wenn schon der Kommissionspräsident der kleinste gemeinsame Nenner zwischen den Machthabern der großen EU-Staaten ist, setzt sich dies bei den einzelnen Kommissaren offenbar ganz ungebremst fort. Und besonders der neue Ratspräsident und die Hohe Beauftragte gelten ja eher als politische Leichtgewichte. Dies lassen uns dann auch wichtige politische Partner, etwa die USA, bereits deutlich spüren, und wir wissen nicht, was sich mit weiteren Partnern, mit Russland etwa, ergeben wird. Daraus ergibt sich die Frage, ob ein gestärktes EU-Parlament in der Zusammenarbeit mit einer eher schwachen Kommission wirklich positive Arbeit für die Integration und die Interessen der europäischen Völker leisten kann.
Natürlich ist es Julia Timoschenkos gutes Recht, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vor Gericht anzufechten. Man kann es ihr angesichts der Machenschaften von 2004 auch nicht verdenken, nur dass dieses Mal internationale Wahlbeobachter das Ergebnis bestätigt haben. Sie mag also auf ihr vermeintliches Recht pochen. Politisch klug ist das jedenfalls nicht, denn eine Anfechtung wird die politische und wirtschaftliche Unsicherheit im Lande andauern lassen.
Das knappe Wahlergebnis spiegelt die Gespa ltenheit des Landes in zwei Lager wider. Realistisch gesehen kann es allerdings Janukowitsch – selbst wenn er es wollte – nicht gelingen, das vor Jahren gestürzte autoritäre Regime auferstehen zu lassen, auch wenn sich zweifellos die Oligarchiestruktur im politischen und wirtschaftlichen System mit der Präsidentenwahl verfestigt hat.
Bei dem knappen Ergebnis werden beide Lager Kompromisse eingehen müssen. Im Sinne der Menschen gilt es, die kulturelle und gesellschaftliche Ost-West-Spaltung des Landes zu überwinden. Viel wird davon abhängen, ob Janukowitsch einen Premier einsetzt, mit dem Ost- und Westukrainer leben können, und viel wird davon abhängen, ob Timoschenko die demokratische Reife besitzt, ihre Niederlage anzuerkennen und in die Opposition zu gehen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass der internationale Terrorismus auch immer wieder durch Fehlinformationen oder durch Fehlentscheidungen der US-Geheimdienste ermöglicht wurde. Ob dann die diversen Antiterrormaßnahmen immer sinnvoll waren, wurde nicht hinterfragt. Stattdessen folgten und folgen jedem Anschlag weitere Einschränkungen der Freiheitsrechte. Erst wenn sich nun die EU-Bürger gewissermaßen finanziell und körperlich vor den USA ausziehen sollen, wacht das Europäische Parlament auf. Der gläserne Bürger wird immer mehr Realität, und das Ganze basiert dann auf Daten und Informationen von Geheimdiensten, deren Rolle und Zuverlässigkeit nicht erst seit den Kriegen in Afghanistan und im Irak höchst umstritten sind.
Neben Zweifeln am Nutzen, an der Machbarkeit und an der Vereinbarkeit mit den Persönlichkeitsrechten ist es jedenfalls mehr als fraglich, ob sich radikale Islamisten durch Körperscanner von ihren terroristischen Absichten abhalten lassen würden. Islamistischer Terror gehört konsequent bekämpft, aber es muss Schluss damit sein, dass EU-Bürger immer wieder für islamische Extremisten büßen müssen.
Wir werden in zwei Tagen über die Frage der body scanner diskutieren. Dabei geht es darum, dass wir uns insgesamt Gedanken über die Sicherheit auf Flughäfen machen bzw. über das, was hier im Rahmen der Europäischen Union geschieht. Die Europäische Union lässt sich immer wieder – insbesondere von vorgeblichen oder bisweilen auch echten Terrordrohungen – zu einer Anlassgesetzgebung hinreißen, die die Sicherheitssituation auf den Flughäfen nicht verbessert, aber die Maßnahmen immer umständlicher und immer skurriler werden lässt.
Wenn man aber bedenkt, dass beispielsweise die Situation auf Bahnhöfen nicht grundsätzlich anders ist als auf Flughäfen und dass es auf Bahnhöfen zumeist ohne Sicherungsmaßnahmen geht – zumindest was den innereuropäischen oder den innerstaatlichen Verkehr betrifft –, so sollte man sich vielleicht Gedanken machen, ob hier nicht übertrieben wird. Eine ausufernde Bürokratie und immer mehr Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten nämlich nicht Sicherheit, sondern nur Belästigung der Fluggäste.