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Von Bernhard Tomaschitz
Die FPÖ wird ihr Versprechen erfüllen und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Vertrags von Lissabon ergreifen, erklärte Heinz-Christian Strache bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer sowie mit dem Europasprecher der FPÖ Johannes Hübner. „Wir haben bereits im vergangenen Jahr angekündigt, alle Mittel gegen diesen Vertrag auszunützen, und jetzt, da dieses EU-Verfassungsdiktat in Kraft getreten ist, bringen wir als Freiheitliche eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein“, kündigte der Bundesparteiobmann an.
Beschwerdeführer werden, so Strache, alle Abgeordneten des Freiheitlichen Parlamentsklubs sein, weil Nationalratsabgeordnete durch den Lissabonner Vertrag in ihrer Arbeit schwer eingeschränkt werden. Schließlich wurden sie gewählt, das österreichische Volk zu vertreten und die Einhaltung der Verfassungsgesetze zu beobachten und zu gewährleisten. „Beides ist durch den Vertrag von Lissabon berührt“, betonte Strache. Insbesondere kritisierte der FPÖ-Chef, daß der Vertrag von Lissabon die EU ohne Zustimmung der nationalen Parlamente ermächtige, zum Erreichen der in den Verträgen festgeschriebenen Ziele, auch wenn der Union keine Befugnisse übertragen sind, sich mit weiteren Kompetenzen auszustatten oder eigene Steuern einzuheben.
Das Thema EU-Steuer griff auch Andreas Mölzer auf. „Über die sogenannte Brückenklausel kann Brüssel nach der Steuerhoheit greifen, was gefährlich ist. Denn die Folge wäre eine Schuldenpolitik, die wiederum eine Mehrbelastung für die Steuerzahler bedeuten würde“, warnte der EU-Abgeordnete. Zudem verwies Mölzer darauf, daß der Vertrag von Lissabon die De-facto-Abschaffung der Neutralität Österreichs bedeute, auch wenn im Reformvertrag Ausnahmebestimmungen für neutrale Mitgliedstaaten enthalten sind. Hier prangerte Mölzer die „Schwäche der eigenen Politik“ an, wodurch die Interessen unseres Landes nicht vertreten würden. Und sollte die Türkei eines Tages EU-Mitglied sein, dann liefe die EU und damit auch Österreich Gefahr, über den Umweg der Beistandspflicht in die Konflikte des Nahen Ostens hineingezogen zu werden.
Zudem kritisierte Mölzer, daß der Vertrag von Lissabon zwar ein Schritt von einem Staatenbund zu einem tendenziell zentralistischen europäischen Bundesstaat sei, aber an der außenpolitische Schwäche der EU nichts ändere. „Es ergibt sich die skurrile Situation, daß sich die EU institutionell stärkt, aber gleichzeitig politische Leichtgewichte wie den neuen ständigen Ratspräsidenten Van Rompuy oder Außenvertreterin Ashton zum politischen Personal wählt“, sagte der EU-Mandatar.
Europasprecher Johannes Hübner, im Zivilberuf Rechtsanwalt, wies darauf hin, daß der Vertrag von Lissabon eine Totalrevision der österreichischen Bundesverfassung bedeute, weshalb nach Art. 44 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes eine Volksabstimmung hätte durchgeführt werden müssen. „Nur das Staatsvolk – als oberster Souverän – kann selbst seine Verfassung in den Grundsätzen ändern. Nationalrat, Bundesrat und Bundespräsident als bloße ‚Organwalter‘ des Staatsvolkes können dies nicht“, stellte Hübner fest. Denn durch den Lissabon-Vertrag werde schon der „grundsätzlichste Grundsatz“ der Verfassung, daß „alles Recht vom Volk ausgeht“ in Frage gestellt. Unter „Volk“ sei das österreichische Staatsvolk und nicht etwa das tschechische, maltesische oder irgendein anderes „EU-Mitgliedsvolk“ gemeint. Schon gar nicht damit gemeint sei die Europäische Kommission, der Europäische Rat oder das EU-Parlament, in dem das österreichische Staatsvolk mit gerade 2,75 Prozent vertreten ist, führte Hübner aus.