ANDREAS MÖLZER
Abgeordneter zum Europaparlament

Spezialinformation: Alarm oder nur Heuchelei – Ist Ungarns Demokratie wirklich in Gefahr?

Aufreger Ungarn und Griechenland 
 

Mittlerweile scheint kaum ein Tag zu vergehen, an dem nicht Griechenland oder Ungarn auf der europäischen Agenda steht. Gegenwärtig hat Ungarn große Probleme seine Staatsschulden zu finanzieren und ist damit auf Finanzhilfe seitens der EU und des IWF angewiesen – ein Faktum, dass von Brüssel weidlich genutzt wird, um politische Forderungen durchzusetzen. Nun droht  Brüssel Ungarn gar offen mit finanziellen Sanktionen wegen „exzessiven Haushaltsdefizits“– ein absolutes Novum im Defizitverfahren. So droht die EU-Kommission einen Teil jener Gelder (voraussichtlich rd. 1,7 Milliarden Euro), die Ungarn aus dem Struktur- und Kohäsionsfonds zustehen, vorläufig zu sperren. 

Erstmalig soll also die zweite Stufe des Defizitverfahrens angewandt werden – angeblich hat Ungarn trotz Aufforderung und mehrfach verschobener Fristen keine ausreichenden Reformen durchgeführt, um sein strukturelles Haushaltsdefizit einzudämmen, sondern lediglich das Defizit kaschiert. Nicht nur, dass die Kommission an Ungarn ein Exempel statuieren will, um vor Augen zu führen, dass sie die neuen Instrumente des „Economic Governance Pakets“ zu wirtschaftspolitischen Steuerung zu nutzen gedenkt, es geht vor allem darum, den politischen Druck zu verstärken. Budapest hat jedenfalls bis Ende 2012 Zeit, weitere Reformen beim Steuerwesen, im Gesundheitssystem und zur Sanierung defizitärer Staatsbetriebe durchzuführen und so die Gefahr einer Anwendung des dritten und letzten Schritts im Defizitverfahren, nämlich die Verhängung empfindlicher Geldstrafen, abzuwehren.


Nach zweierlei Maß bilanziert

Bis dato sah Budapest das EU-Defizit recht gelassen, in der – nicht unbegründeten – Annahme, dass das Verfahren genauso lasch verlaufen wird wie in der Vergangenheit gegenüber anderen EU-Staaten und dass die bisherigen Reformen ausreichen werden. Schließlich ist Ungarns finanzielle Situation bei weitem nicht so kritisch wie jene Griechenlands, Portugals, Irlands oder Rumäniens, die im aktuellen EU-Bericht gar nicht auftauchen, da sie aufgrund der internationalen Finanzhilfe ohnedies unter verstärkter Beobachtung stehen. Die potenziellen Risiken der zwölf überprüften Defizit-Staaten reichen von einer drohenden Immobilienblase in Schweden bis zum massiven Einbruch bei den belgischen Exporten.  

Ungarn selbst sieht sich (dank positiver Handelsbilanz, genügend Nationalbank-Reserven und seit die Orban-Regierung einen konsequenten Schuldenabbau betreibt) weit von einem Staatsbankrott entfernt. Beispielsweise wurde erstmals nach sieben Jahren die Dreiprozenthöhe beim Budgetdefizit eingehalten. Aber die EU wendet eine andere Berechnungsmethode an und kann damit ihr politisch genehme Maßnahmen scheinbar objektiv begründen. 

Beispielsweise hat Ungarn gemessen am BIP eine Verschuldung von ca. 80%. Aber im Gegensatz zu Ungarn werden in Österreich die Schulden der Staatsunternehmen nicht dem öffentlichen Budget zugerechnet – wäre dies der Fall, läge die Gesamtverschuldung des Staates bei 90 Prozent des BIP. Daher sollte man gegenüber Ungarn fair sein und nicht von vornherein mit zweierlei Maß messen

 

Staatsreform - Fortschrittlich oder autoritär?

Am 1. Jänner 2012 trat eine Reform der ungarischen Verfassung in Kraft, in deren Änderungen Kritiker erste Anzeichen für eine Entwicklung hin zum autoritären Staat erkennen wollen. Lästermäuler sehen Ungarn gar auf dem Weg zu einem autoritären System mit aufgehobener Gewaltenteilung und erodierenden Freiheitsrechten. Vorweg sei gleich einmal klargestellt, dass anders als in den Medien dargestellt, gar keine Überprüfung der ungarischen Verfassung stattfindet. Gegenstand der Prüfung ist etwa das sogenannte Notenbankgesetz, das Gesetz zur Pensionierung der Richter mit 62 Jahren statt bisher 70, sowie die Zusammenlegung der Ämter der Ombudsmänner, in welchem Themenkomplex z.B. gegen Österreich seit 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren läuft. Gerade hinsichtlich des Ombudsman-Wesens musste die „Ungarnkritikerin“ Lunacek vor den Medien eingestehen, von Ungarn etwas verlangt zu haben, was es selbst in Österreich nicht gibt.

 
Hinsichtlich der Medienfreiheit wird kritisiert, dass es beim sogenannten Medienrat eine große Machtkonzentration gibt, was früher weder seitens der Kommission noch des ungarischen Verfassungsgerichts beanstandet wurde. Dennoch hat Orbáns Regierung prompt auf die EU-Kritik reagiert und etwa den Zuständigkeitsbereich des Medienrates geändert, sodass dieser nur noch Print- und Onlinemedien umfasst. Angesichts der in den ungarischen Medien überwiegend regierungskritischen Äußerungen kann auch von der angeblichen politischen Einflussnahme wohl keine Rede sein. Generell ist Budapest hinsichtlich Medienfreiheit bereit, sich vom Europarat beraten zu lassen.   


Noch einmal mit zweierlei Maß

Hinsichtlich Pressefreiheit haben auch andere EU-Staaten so ihre Probleme, Frankreich beispielsweise. Und wenn die EU die bei Ungarn angewandten Maßstäbe ernst nähme, müsste sie wohl auch gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten: Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes sind nach rot-schwarzem Proporz besetzt, genauso die Spitzenpositionen der Nationalbank, und der ORF ist fest im Griff der SPÖ. Dennoch sorgt sich in Brüssel niemand um die Unabhängigkeit der Höchstgerichte, der Notenbank und des staatlichen Rundfunks in Österreich…


Säuberung in der Justiz?

Im Scheinwerferlicht der Ungarnkritiker stehen auch das Datenschutzgesetz und das Pensionsalter für Richter. Nach Brüssler Meinung können diese Beamten bis sie 70 sind nicht in die Rente geschickt werden, da sonst die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet sei – von einer Säuberung der Justiz war gar die Rede. Diesbezüglich schlägt Ungarns Regierung vor, dass die gleiche Regelung wie für andere Beamte gelten soll, nämlich, dass diese ab dem 62. Lebensjahr die Möglichkeit haben, beim Dienstgeber individuell um eine Verlängerung anzusuchen. Ein Pensionsantritt mit 62 würde offenbar vorrangig solche Richter treffen, die noch der alten Nomenklatura aus der vorhergehenden Ära der Sozialisten verbunden sind. Aber gerade für Nutznießer dieses Systems stehen noch Untersuchungen zu Korruption und Veruntreuung an.

 
Bei einem der drei gegen Ungarn laufenden Vertragsverletzungsverfahren geht es um die Unabhängigkeit der Zentralbank. Budapest ist auch hier bereit, Kompromisse einzugehen. So ist man bereit, jenen Artikel zu streichen, der die Zusammenlegung der Zentralbank mit der Finanzaufsichtsbehörde erlaubt. Verzichtet wird zudem auf den (ohnehin nicht mit Stimmrecht ausgestatteten) Regierungsvertreter im geldpolitischen Rat der ungarischen Zentralbank. Dass der Finanzminister künftig nicht mehr an den Sitzungen des Notenbankrats teilnehmen soll, darüber kann sich der Ungarn-Kenner nur wundern, schließlich wird das seit zwanzig Jahren so gehandhabt und hat beim EU-Beitritt Brüssel keinesfalls gestört.
  

Böser Verfassungseid?

Unbedingt beibehalten will Ungarn, dass der Notenbankgouverneur auf die ungarische Verfassung vereidigt wird. Da der Präsident der Notenbank auch in der Europäischen Zentralbank eine Rolle spielt, ist dieser Eid der EU-Kommission ein Dorn im Auge. Orban kontert, dass in der Verfassung ein klarer Verweis auf EU-Recht und das Notenbankgesetz enthalten ist, welches die Unabhängigkeit der Bank auch deutlich festschreibt. Und nicht zuletzt muss jeder Beamte diesen Eid ablegen, also warum gerade der Notenbankchef nicht? Mancher könnte spöttisch fragen, ob Brüssel diesen lieber gleich direkt auf Goldman Sachs vereidigen will…


Auch nach Reformen von Diktatur meilenweit entfernt

Bei aller Kritik müssen zudem selbst Politikwissenschaftler eingestehen, dass bis dato die Gewaltenteilung nicht aufgehoben wurde, auch kein autoritäres Regime errichtet wurde und es bei weitem nicht gerechtfertigt ist, „von einem Ende der Pressefreiheit“ zu reden. Zumal Orbán ja auch zu Kompromissen bereit ist. EU-Kommissarin Nellie Kroes wollte jedoch gleich die Zusicherung haben, dass Ungarn alle Änderungswünsche des Europarates erfüllt – dabei sind diese noch nicht einmal konkretisiert und zu Papier gebracht – was natürlich nur insoweit möglich ist, sofern diese im Einklang mit der ungarischen Verfassung stehen. Es mag Fragen hinsichtlich der Unabhängigkeit aufwerfen, wenn der Notenbankchef auf Antrag des Parlaments entlassen werden kann und der Datenschutzbeauftragte gewechselt wurde, auch über das Pensionsalter der Richter mag man geteilter    
Meinung sein, all dies ergibt jedoch bei weitem keine Diktatur wie sie Orbans Kritiker heraufbeschwören.


Magyaren verärgert 

Vor allem aber nicht nur Regierungsbefürworter fühlen sich von der Kritik und der „verlogenen Ungarn-Berichterstattung“ der westlichen Medien in ihrem Nationalstolz verletzt, sind verärgert und auch – nicht zuletzt im Anbetracht der neutralen Haltung Ungarns im Zuge der Österreich-Sanktionen – über die österreichische Haltung enttäuscht. Hunderttausende Regierungsanhänger nahmen an einer Solidaritätskundgebung teil und widersprechen somit dem in ausländischen Medien gezeichneten Bild, das gesamte ungarische Volk wünsche einen Rücktritt Orbans.


Was steht hinter der Ungarn-Hetzjagd?

Ungarische Diplomaten sind der Ansicht, dass die Kommission mit ihrer harten Haltung ihre durch den Lissabon-Vertrag verstärkte Rolle auskosten will. Nicht zuletzt fürchtet Ungarn nicht so sehr die Europäische Kommission, sondern die Finanzmärkte. Schon mit der Ankündigung Orbáns, hinsichtlich der kritisierten Gesetze zu Zugeständnissen bereit zu sein, stieg der Forint wieder und damit sind die Zinsen für die Staatsanleihen gesunken.
  

All das ist Orbáns Kritikern von linker, grüner und sozialistischer Seite noch nicht genug, sie sprechen von zaghaftem Entgegenkommen und sehen weiterhin eine „Einschränkung der Menschenrechte in Ungarn“ und zweifeln, dass die neue Verfassung dem „gemeinschaftlichen Besitzstand der EU“ entspricht. Die laufenden Verfahren und finanziellen Drohgebärden der EU sind ihnen bei weiten nicht genug – die Europäische Union würde neue Instrumentarien benötigen, um in Fällen wie in Ungarn reagieren zu können. Auf Betreiben der Liberalen, der Grünen, der Linken und der Sozialisten prüft das EU-Parlament derzeit, ob der Artikel 7 des EU-Vertrags anzuwenden ist, der ein Verfahren zurÜberprüfung einer Verletzung europäischer Grundwerte durch einen Mitgliedsstaat vorsieht. Wird ein Verstoß geortet, sind Sanktionen, bis hin zum Entzug des Stimmrechts in EU-Gremien möglich. In der Praxis ist indes kaum denkbar, dass die nötigen vier Fünftel der EU-Regierungschefs diesem Vorgehen zustimmen.

 
In Ungarn geht es aber noch um etwas ganz anderes: Die Regierungsanhänger lehnen Verhandlungen und künftige Abkommen für EU-Rettungsaktionen ab, die Opposition hingegen ist für derartige Abkommen. Der Kampf, der zwischen Orbán-Anhängern und -Kritikern – nicht nur in Ungarn selbst – tobt, ist in Wahrheit auch ein ideologischer Kampf zwischen EU-Euphoriker, die für mehr Zentralisierung eintreten und EU-Skeptikern, die für die Beibehaltung nationalstaatlicher Souveränitäten plädieren.  


Wankelmut bei EU-Prinzipien

Seltsam, dass nun zwei Gesandte des Europarates klären sollen, in welchen Bereichen Ungarn gegen EU-Prinzipien verstößt. Denn eigentlich müsste man auch klären, gegen welche Prinzipien die EU selbst verstößt, wenn sie sich an Volksentscheiden vorbei schwindelt. Und überhaupt, wo blieb die Prinzipientreue angesichts CIA-Überflüge und Gefängnisse? Als es da um Menschenrechts-verletzungen ging, gab es keinen Ruf nach Artikel-7-Verfahren.


Politisch korrekter EU-Tugendterror

Die Hetzjagd gegen Budapest zeigt auch, dass nicht in Ungarn, sondern in der EU demokratische Grundwerte verletzt werden. Wenn es nämlich zu politisch-korrekten Empörungsstürmen kommt, dann richten sich diese ausschließlich gegen rechts der Mitte angesiedelte Regierung, ungeachtet dessen, dass diese aufgrund demokratischer Wahlen in ihr Amt gekommen sind. Bestes Beispiel für diese linksautoritäre Haltung sind die Sanktionen der damaligen EU-14 gegen Österreich im Februar 2000. Zu spüren bekam dies auch Italiens Ministerpräsident Berlusconi, als er mit der rechtsgerichteten Lega Nord eine Koalition einging. Da war es für das EU-Establishment ein gefundenes Fressen, dass Berlusconi ein milliardenschwerer Medienmogul ist. Flugs wurde behauptet, der Berlusconi-Konzern missbrauche seine Marktmacht, weshalb in Italien die Pressefreiheit gefährdet sei. Wie heuchlerisch diese Haltung ist, verdeutlicht ein kurzer Blick auf Österreich: Niemand in Brüssel oder bei der Sozialistischen Internationale findet etwas daran, dass die SPÖ völlig ungeniert den öffentlich-rechtlichen Staatsfunk ORF unter ihre Kontrolle bringen will.

 

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